Skip links

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung und Bedingungen
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens CFS intelligence GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Auftragnehmern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen CFS intelligence GmbH schriftlich bestätigt werden.
3. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Unternehmens CFS intelligence GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Unternehmens. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Nach Auftragsbearbeitung durch das Unternehmen CFS intelligence GmbH erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zunächst nicht ausschließlich ist und von dem Unternehmen CFS intelligence GmbH frei widerrufen werden kann. Erst mit vollständiger Honorarzahlung des Auftraggebers wird ihm das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.

§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich das Unternehmen CFS intelligence GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Unternehmens CFS intelligence GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Unternehmens CFS intelligence GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Das Unternehmen CFS intelligence GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist CFS intelligence GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Adressen sind vom Auftraggeber selbst auf Qualität und Doubletten zu überprüfen, falls die Abrechnung auf Basis von antelefonierten Adressen erfolgt, wird jede gelieferte Adresse berechnet.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen CFS intelligence GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist das Unternehmen CFS intelligence GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

§ 5 Adresslieferung
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart oder erklärt, geht der Auftragnehmer davon aus, dass sämtliche durch den Auftraggeber gelieferte Adressen und/oder Kontakt-Personen ihre Einwilligung gemäß UWG zur telefonischen Kontaktaufnahme gegeben haben, d.h. ein sogenanntes Opt-In vorliegt.

§ 6 Leistungserbringung während Urlaubszeiten
Der Auftraggeber kann für einen festgesetzten Zeitraum oder während der Ferien- und/oder Urlaubszeiten die beauftragte Liefermenge auf bis zu 50 % der üblichen Liefermenge reduzieren. Dies ist nur möglich, mittels schriftlicher Vorankündigung durch den Auftraggeber mindestens 30 Werktage vor Beginn der Zeitspanne in der die Liefermenge reduziert werden soll.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte des Unternehmens CFS intelligence GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Unternehmens CFS unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung
Der Auftraggeber muss dem Unternehmen CFS intelligence GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Wird ein Projekt auf Nettokontaktbasis (Qualifizierte Adresse, Termine, kein Interesse, falsche Rufnummer, nicht erreichbar oder Wiedervorlage ausserhalb des Aktionszeitraums, etc.) abgerechnet, so besteht keine Möglichkeit zur Reklamation.

§ 9 Geheimhaltung
Das Unternehmen CFS intelligence GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr, bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, hat sie diesen Personen die gleiche Pflicht zur vertraulichen Behandlung aufzuerlegen. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 10 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Unternehmen CFS intelligence GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Es obliegt dem Auftraggeber, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Keine Haftung übernehmen wir außerdem für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder Zulässigkeit von Texten und Gestaltungen. Unsere Haftung beschränkt sich hier auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann während eines laufenden Projekts von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von einen Monat (30 Tage) gekündigt werden, sofern vertraglich keine oder keine anderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Der Auftragnehmer behält sich bei eventuellem Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 12 Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiter(innen) oder Subunternehmer des Auftragnehmers im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer(innen) oder freie Mitarbeiter(innen) des Auftragnehmers angestellt oder direkt beauftragt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 25.000,00 Euro zu berechnen.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dorsten.